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Die geplante 2G-Abschaltung: Wenn Alarmanlagen den Anschluss verlieren

Die 2G-Abschaltung betrifft viele bestehende Alarmanlagen. Erfahren Sie, warum Sie das GSM-Wählgerät rechtzeitig auf 4G/LTE aufrüsten müssen und wie Sie Ausfälle vermeiden.
1. September 2026 durch
Aaron Klewer Funk-Sicherheitssysteme

Die technische Ausgangslage

In vielen Wohn- und Gewerbeobjekten verrichten Einbruchmeldeanlagen seit Jahren zuverlässig ihren Dienst. Ein zentrales Element dieser Systeme ist das Wählgerät: Es sorgt dafür, dass im Alarmfall eine Meldung an eine Notruf- und Serviceleitstelle oder an den Objektverantwortlichen abgesetzt wird. Viele Bestandsanlagen nutzen für diesen Übertragungsweg nach wie vor den Mobilfunkstandard 2G (GSM). Mit der angekündigten Abschaltung der 2G-Netze durch die Mobilfunkanbieter entsteht für Betreiber von Sicherheitsanlagen konkreter Handlungsbedarf.

Über Jahrzehnte war das 2G-Netz der Standard für die Übertragung von Gefahrenmeldungen über Mobilfunk. Die Gründe lagen in der flächendeckenden Verfügbarkeit und der einfachen Modultechnik.

Nach den Vorgaben der Normenreihe DIN EN 50131 für Einbruchmeldeanlagen ist die kontinuierliche Überwachung der Übertragungsstrecke vorgeschrieben. Sobald das 2G-Netz an einem Standort abgeschaltet wird, treten folgende Konsequenzen ein:

  • Permanente Systemstörung: Das Wählgerät kann keine Verbindung mehr aufbauen. Die Alarmzentrale erkennt den Ausfall des Übertragungswegs und zeigt eine dauerhafte Störung am Bedienteil an.

  • Unterbrechung der Notrufleitung: Die Aufschaltung auf eine Wachzentrale bricht ab. Im Ernstfall erfolgt keine automatische Benachrichtigung von Sicherheitsdiensten oder Einsatzkräften.

  • Reduktion auf eine lokale Signalanlage: Die Anlage bleibt lokal voll funktionsfähig und löst bei einem Einbruch die akustischen Signalgeber aus. Eine Übertragung der Alarme findet jedoch nicht mehr statt.


Lösungsansätze für die Praxis

Um die Einsatzbereitschaft der Fernalarmierung langfristig zu sichern, muss die Übertragungstechnik an moderne Netzstandards angepasst werden.

1. Austausch des Wählgeräts

In den meisten Fällen muss nicht die gesamte Alarmanlage ersetzt werden. Bei modularen Alarmzentralen lässt sich das veraltete GSM-Wählgerät durch ein modernes 4G/LTE-Wählgerät ersetzen. Die bestehende Sensorik und die Verkabelung im Gebäude bleiben dabei unverändert.

2. Aktualisierung des Mobilfunk-Pfads bei Dual-Path-Systemen

Bei bestehenden Dual-Path-Systemen (IP + Mobilfunk) ist der primäre IP-Weg über LAN/WLAN nicht von der Netzabschaltung betroffen. Allerdings bricht bei der Abschaltung der redundante zweite Übertragungsweg weg, wenn dieser noch auf einem 2G-Modul basiert. Hier muss das Mobilfunk-Modul auf 4G/LTE aktualisiert werden, damit die normkonforme Zweitweg-Redundanz bei einem Internet- oder Stromausfall erhalten bleibt.

3. Anpassung der Übertragungsprotokolle

Mit dem Wechsel auf LTE-Module erfolgt in der Regel auch die Umstellung von veralteten Sprach- oder SMS-Meldungen auf IP-basierte Protokolle (z. B. SIA-DC09). Diese übertragen Alarmdaten verschlüsselt und direkt in die Empfangssysteme der Leitstellen.


Empfohlene Vorgehensweise für Betreiber

Betreiber von Einbruchmeldeanlagen sollten die verbleibende Zeit nutzen, um die verbaute Technik zu prüfen:

  1. Bestandsaufnahme: Klärung mit dem installierenden Errichterbetrieb, welches Wählgerät in der Zentrale verbaut ist und ob dieses bereits LTE-fähig ist.

  2. Modultausch planen: Falls lediglich ein 2G-Modul vorhanden ist, sollte der Austausch gegen eine 4G-Variante im Rahmen der nächsten regulären Wartung eingeplant werden.

  3. Leitstellen-Abgleich: Sicherstellen, dass die Notrufzentrale die IP-Daten des neuen Wählgeräts empfangen und verarbeiten kann.

Eine rechtzeitige Überprüfung stellt sicher, dass die Alarmkette auch nach der Netzumstellung ohne Unterbrechung aufrechterhalten bleibt.

Übrigens: Auch Anlagen, die bisher ohne festen Errichter betrieben wurden, lassen sich in vielen Fällen von einem Fachbetrieb nachträglich ertüchtigen. Bei sehr alten oder geschlossenen Systemen ohne entsprechende Aufrüstoption kann je nach Hersteller jedoch auch eine vollständige Neuinstallation notwendig werden.


Sicherheit duldet keine Kompromisse.

Wir beraten Sie gerne kostenfrei und unverbindlich über die Möglichkeiten, Ihre bestehende Alarmanlage mit modernen Mobilfunktechnologien für die Zukunft fit zu machen oder durch eine moderne Design-Alarmanlage zu ersetzen.

  • Individuelle Überprüfung des bestehenden Sicherheitskonzept
  • Wo möglich: Austausch des bestehenden Wählgeräts durch ein LTE-Wählgerät
  • Wo nicht möglich: Ersatz der bestehenden Alarmanlage durch eine moderne Alarmanlage der neuesten Generation mit modernste Technik mit App-Steuerung, grafischen Bedienteilen und aktuellen Sicherheitsstandards
Unverbindliche kostenfreie Beratung
Aaron Klewer Funk-Sicherheitssysteme 1. September 2026
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