Impressum
Betreiber
Aaron Klewer Funk-Sicherheitssysteme
Wirtschafts-ID: DE308829935-00001
Dietrich-Bonhoeffer-Str. 17
76744 Wörth am Rhein
Inhaltlich Verantwortlicher gem. § 18 Abs. 2 MStV
Aaron Klewer
Dietrich-Bonhoeffer-Str. 17
76744 Wörth am Rhein
Kontaktformular
Kontakt nach §5 DDG
Nutzen Sie zur Kontaktaufnahme bitte unser Kontaktformular. So kann jede Anfrage optimal über unser vollintegriertes Ticketsystem bearbeitet werden.
Wir rufen Sie dann auch gerne zurück - direkte Anrufe können jedoch auf Grund der fehlenden automatischen Dokumentation im Ticketsystem zur schlechteren und langsameren Bearbeitung Ihres Anliegens führen.
Aus rechtlichen Gründen stellen wir hier dennoch auch eine E-Mail-Adresse und Telefonnummer bereit:
Telefon: 0156 - 78 33 79 99
E-Mail: service Adresszeichen mail Punkt arceon Punkt de
Wir bitten um Entschuldigung und Verständnis, dass wir zum Schutz vor Spam die Zeichen "@" (Adresszeichen nach DIN 5008) und "." (Punkt) durch ihre Bezeichnung in Schrift ersetzt haben.
Dienstleistungsumfang
Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Sicherheitslösungen aus einer Hand. Dabei übernehmen wir zentrale Aufgaben selbst und koordinieren komplexe Handwerksleistungen für Sie als verlässlicher Generalunternehmer.
Unsere Kernkompetenzen, die wir in 100% Eigenleistung umsetzen:
das Consulting und die Beratung in Sicherheitsfragen
der Handel mit und der Vertrieb / die Vermarktung von Einbruch- und Gefahrenmeldesystemen und elektronischen Schließsystemen inklusive dem Betrieb etwaiger Vertriebssysteme (Direktvertrieb, MLM)
die softwareseitige Einrichtung und Konfiguration von Einbruch- und Gefahrenmeldesystemen und elektronischen Schließsystemen
die Installation, Inspektion und Wartung von batteriebetriebenen oder steckerfertigen funkbasierten Einbruch- und Gefahrenmeldekomponenten, batteriebetriebenen oder steckerfertigen funkbasierten Zutrittskontroll-Komponenten und von in Schutzkleinspannung verkabelten Einbruch- und Gefahrenmeldekomponenten und Zutrittskontroll-Komponenten, sofern im letzteren Fall nur Kenntnisse erforderlich sind, die innerhalb von 3 Monaten erlernt werden können (bspw. Anschluss einzelner konventioneller Melder in NC/NO-Technik an Funk-Sender oder der Anschluss von Bus-Komponenten mit Kabelauswahl nach Herstellervorgabe; NICHT jedoch bspw. Anschluss, Prüfung oder Instandsetzung konventioneller Meldelinien mit mehreren Meldern in Widerstandstechnik oder Auswahl geeigneter Kabel, wo keine eindeutigen Herstellervorgaben gesetzt sind)
die physikalische Montage von elektrotechnischen oder informationstechnischen Komponenten ohne Durchführung des elektro- oder informationstechnischen Anschlusses
Alle erlaubnispflichtigen, klassischen Handwerkstätigkeiten – wie die tiefgreifende Verkabelung, Prüfung und Instandsetzung konventioneller Meldelinien in Widerstandstechnik sowie komplexe elektro- und informationstechnische Anschlüsse von Netzwerken, Videoüberwachungs- und Gebäudemanagementsystemen – übergeben wir in Generalunternehmerstellung an ausgewählte Partnerunternehmen mit Eintragung als Meisterbetrieb in der Handwerksrolle.
Dank unserer Rolle als Generalunternehmer bleiben wir Ihr einziger Vertragspartner. Wir begleiten Sie von der Beratung über die Installation bis zum laufenden Betrieb als Ihr zentraler Ansprechpartner. Sie profitieren von maximaler Rechtssicherheit und handwerklicher Spitzenqualität. Und sollte einmal nicht alles nach Plan laufen? Dann kümmern wir uns darum. Ohne Wenn und Aber, ohne Zuständigkeits-Debatten. Wir sind Ihr einziger Ansprechpartner und tragen die volle Verantwortung für Ihr Projekt.
Barrierefreiheit
Wir sind grundsätzlich bemüht, unsere Webseite möglichst barrierearm aufzubauen, können einzelne Einschränkungen bei der Verwendung mit Hilfsmitteln oder Beeinträchtigungen des Sehvermögens jedoch nicht vollständig ausschließen.
Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie auf Probleme gestoßen sind: Wir können Ihnen die gewünschten Informationen auf barrierefreiem Weg bereitstellen und sind auf Ihre Hinweise angewiesen, entsprechende Barrieren zu beseitigen und zukünftigen Besuchern der Webseite eine problemlose Nutzung zu ermöglichen.
Gemäß §3 Abs. 3 BFSG sind wir nicht gesetzlich verpflichtet, eine barrierefreie Webseite anzubieten.